- as 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren,
- mindestens fünf Jahre aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden waren,
- ihr ehrenamtliches Engagement in dem teilnehmenden Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt ausüben,
- keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.
- Wer sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche freiwillig und ehrenamtlich engagiert, kann man die hessische Ehrenamts-Card erhalten.
Nähere Infos, als auch den zuständigen Sachbearbeiter, findet man unter dieser Webadresse:
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