01. Allgemeines
Ich möchte mit dem Zitat des Tierschutzgesetz § 21 Abs.5 Nr 2 beginnen:
"Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 11 Absatz 2 oder 6 Satz
2 ist § 11 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2, 2a, 5 und 6 in der bis zum
13. Juli 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass
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Dies hat für einige Verwirrungen gesorgt. Wichtig ist das Schlüsselwort "gewerbsmässig".
Unter "gewerbsmässig" kann man auch als Vogelzüchter fallen.
Was man unter dem Wort "Gewerbsmäßig" von amtswegen versteht , ist in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum TierSchG geregelt. Da steht:
Gewerbsmäßig im Sinne der Nummer 3 (§ 11 Abs. 1 - Tierschutzgesetz)
handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbstständig, planmäßig,
fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Ein
gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel dann vor, wenn bei Vögel
regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
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Auch hier ist ein Harken. Die Verwaltungsvorschriften reden wohlgemerkt von Einkünften, NICHT von Gewinn.
02. Was bedeutet das nun ?
Wer mehr als 25 Zuchtpaare besitzt, regelmässig Jungtiere abgibt und mehr als 2000 Euro Einkünfte verbucht, handelt gewerbsmässig. Dies bedarf nicht nur der Sachkunde nach §11 und entsprechende Verkaufsräume, sondern der muß dafür sorgen, dass der Käufer weiß, wie er mit seinem neuen Tier umzugehen hat. Bei gewerbsmässigen Verkäufen muss der Züchter mit Kontrollkäufen durch das Amt rechnen.
Aber trotzdem steht der Züchter moralisch in der Pflicht ! Wenn also ein Jungvogel abgegeben wird, sollten wir dafür sorgen, dass er in gute Hände kommt. Wir zeigen mit der Aufklärung auch eine gewisse Verantwortung.
Interessant sind die Infoblätter, die der DKB bisher herausgegeben hat. Diese kann man kostenlos auf der DKB-Webseite downloaden, ausdrucken, und dem Käufer mitgeben.
Ausserdem macht es Sinn, zusätzlich eine Visitenkarte mitzugeben, falls sich noch Fragen ergeben. So kann der Käufer mit dem Züchter komplikationslos in Kontakt treten.
Einige Züchter geben noch Futter für eine Woche mit. So gibt es weniger Probleme bei der Futterumstellung und Eingewöhnung, wenn es sich um "empfindlichere Vogelarten" geht.
Wer spezifische Fragen hat, ob er nun „gewerbsmässig“ handelt, sollte das zuständige Veterinäramt fragen. Anfragen sind am besten in Schriftform zu stellen, da die Antwort dann ebenfalls in Schriftform zurück kommt. Bei Streitigkeiten hat man so dann etwas in der Hand.
© 2014, Nicole Müller